Rechtslexikon · Aktualisiert: 02.09.2026
§ 184k StGB
§ 184k StGB schützt den Intimbereich vor bestimmten unbefugten Bildaufnahmen und deren Weitergabe. Erfasst sind insbesondere absichtlich oder wissentlich hergestellte Aufnahmen geschützter Körperbereiche sowie bestimmte Formen des Zugänglichmachens.
Diese Seite bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung eines konkreten Falls nutzen Sie fachkundige Hilfe und beachten Sie den Haftungsausschluss.

Ob und wie die Norm auf rein KI-generierte Darstellungen passt, ist einzelfallabhängig und rechtlich nicht abschließend geklärt.
Auf einen Blick
| Aspekt | Einordnung |
|---|---|
| Schutzbereich | Bestimmte Bildaufnahmen geschützter intimer Körperbereiche. |
| Strafrahmen | Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. |
| Verfolgung | Regelmäßig auf Antrag, mit Ausnahme bei besonderem öffentlichen Interesse. |
Was die Norm ausdrücklich regelt
Nach amtliche Fassung des § 184k StGB betrifft Absatz 1 Aufnahmen von Genitalien, Gesäß, weiblicher Brust oder der diese Bereiche bedeckenden Unterwäsche, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind.
Auch der Gebrauch einer rechtswidrig hergestellten Aufnahme und das Zugänglichmachen an Dritte sind genannt. Bei befugt hergestellten Aufnahmen kann die spätere wissentlich unbefugte Weitergabe ebenfalls relevant sein.
Der Gesetzestext nennt zudem überwiegende berechtigte Interessen, etwa Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre oder Berichterstattung. Das ist keine allgemeine Freigabe. Ob ein Interesse überwiegt, hängt vom Anlass, der Darstellung, dem Schutz der betroffenen Person und weiteren Umständen ab.
Gesetzestext im Überblick
Der folgende Wortlaut ist nach der amtlichen Online-Fassung wiedergegeben. Bei Änderungen ist dort die aktuelle Fassung maßgeblich.
§ 184k Absatz 1 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche einer anderen Person unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind; eine so hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht; oder eine befugt hergestellte Bildaufnahme dieser Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht.
Absatz 2 regelt grundsätzlich die Verfolgung auf Antrag. Absatz 3 nennt Handlungen in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen; Absatz 4 ermöglicht unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Einziehung von Bildträgern, Geräten oder technischen Mitteln.
Strafrahmen und Verfahrenshinweise
Die gesetzliche Strafandrohung lautet Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt; bei besonderem öffentlichen Interesse kann die Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen einschreiten. Bildträger, Aufnahmegeräte oder andere verwendete Mittel können eingezogen werden.
Der Wortlaut und die Systematik sind über dejure-Einordnung zusätzlich erschlossen, maßgeblich bleibt die amtliche Fassung.
Für Betroffene kann es sinnvoll sein, Fundort, URL, Zeitpunkt und erkennbare Kontodaten zu sichern, ohne problematische Inhalte weiterzuverbreiten. Die Seite NCII melden beschreibt den Meldeweg dieses Portals; bei akuter Gefährdung oder einem konkreten Tatverdacht kommen Polizei und qualifizierte Beratung in Betracht.
KI-generierte Bilder: keine automatische Antwort
§ 184k spricht von einer „Bildaufnahme“. Bei vollständig synthetischen Bildern ohne Aufnahmehandlung ist daher nicht automatisch entschieden, ob gerade diese Norm eingreift. Eine realitätsnahe Darstellung einer erkennbaren Person kann dennoch andere straf-, zivil- oder persönlichkeitsrechtliche Fragen auslösen.
Die Richtlinie (EU) 2024/1385 verlangt für bestimmte Formen geschlechtsbezogener Cybergewalt einen strafrechtlichen Rahmen; der deutsche Umsetzungsstand und die Anwendung im einzelnen Sachverhalt sind gesondert zu prüfen.
Die Redaktion zieht daraus keine pauschale Erlaubnis und keine pauschale Strafbarkeitsaussage. Relevante Faktoren können Herkunft und Bearbeitung eines Ausgangsbildes, Erkennbarkeit, Einwilligung, Verbreitung, Kontext und Zweck sein. Ergänzend erläutern § 201a StGB, das Recht am eigenen Bild und NCII die benachbarten Schutzbereiche.
Einwilligung und verantwortliche Einordnung
Einwilligung ist kein bloßer technischer Klick, sondern muss zum konkreten Bild, Zweck und Umfang passen. Wer Angebote rund um Bild-KI recherchiert, sollte ausschließlich eigene Fotos oder Bilder einwilligender Erwachsener ab 18 Jahren berücksichtigen. Die Redaktion betreibt keinen eigenen Bilddienst und verarbeitet keine Fotos.
Für einen Überblick zu redaktionell besprochenen Angeboten steht die Übersicht der KI-Tools bereit; rechtliche Orientierung ersetzt sie nicht.
Weiterführend ordnet der Beitrag die rechtliche Diskussion zu Undress AI Risiken und Grenzen ein. Lesen Sie außerdem die Quellen: amtliche Fassung des § 184k StGB · § 201a StGB · § 22 KUG · Richtlinie (EU) 2024/1385 · dejure-Einordnung.
Abgrenzung zu anderen Schutzvorschriften
§ 184k ist auf einen bestimmten Intimbereich und auf konkrete Handlungen mit Bildaufnahmen zugeschnitten. Das bedeutet nicht, dass andere belastende Bildmanipulationen folgenlos wären. Je nach Situation können weitere Vorschriften, zivilrechtliche Ansprüche, Plattformregeln oder datenschutzrechtliche Fragen hinzukommen.
Die genaue Anspruchsgrundlage hängt insbesondere davon ab, ob Ausgangsmaterial verwendet, eine Person identifizierbar gemacht oder die Darstellung verbreitet wurde.
Für die Kommunikation über einen Vorfall ist eine sachliche Beschreibung hilfreich: Was ist zu sehen, wo war es erreichbar, wer hatte Zugang und wann wurde es entdeckt? Auf Vermutungen über Täter oder rechtliche Folgen sollte ohne Prüfung verzichtet werden. Das reduziert zusätzliche Konflikte und lässt Raum für eine geordnete Beweissicherung.
Warum Prävention zählt
Die sicherste Maßnahme ist, keine Bilder anderer Personen ohne klaren, nachweisbaren Kontext zu verwenden. Auch bei Bildern aus privaten Chats, sozialen Netzwerken oder früheren Einwilligungen darf nicht angenommen werden, dass eine neue Bearbeitung oder Weitergabe erlaubt ist. Einwilligung kann zweck- und situationsbezogen sein. Bei Unsicherheit ist Zurückhaltung der verantwortliche Weg.
Die hier verlinkten redaktionellen Inhalte erläutern Risiken, sie bieten keine technische Anleitung und keine Freigabe für Bildbearbeitungen. Der Schutz betroffener Personen hat Vorrang vor Neugier oder Reichweite.
Quellenkritik und Grenzen dieser Übersicht
Gesetzestexte liefern den verbindlichen Ausgangspunkt, beantworten aber nicht jede tatsächliche oder technische Frage. Kommentare, Behördenhinweise und Bildungsangebote können Zusammenhänge erklären, haben jedoch unterschiedliche Funktionen und Aktualisierungsstände.
Deshalb sind die verlinkten Quellen als Einstieg gedacht: Der Wortlaut der amtlichen Fassung ist für eine Rechtsfrage wichtiger als eine verkürzte Zusammenfassung.
Rechtliche Bewertung verlangt häufig zusätzliche Informationen, die auf einer Informationsseite nicht vorliegen: Beteiligte, Einwilligungen, Zeitpunkt, Zugangsweg, Standort und technische Herkunft einer Datei. Die Redaktion vermeidet deshalb Schuldzuweisungen und kategorische Aussagen.
Bei einem konkreten Konflikt können Beratung, eine zuständige Meldestelle oder fachkundige rechtliche Hilfe die passende nächste Anlaufstelle sein.
Der Schutz der betroffenen Person bleibt dabei zentral. Teilen Sie belastende Inhalte nicht weiter, vermeiden Sie öffentliche Spekulationen und sichern Sie nur die Informationen, die für eine geordnete Meldung erforderlich sind. Die Redaktion aktualisiert die Übersicht, wenn sich wesentliche Quellen oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern.
Häufige Fragen
Gilt § 184k auch für KI-Bilder?
Bei rein synthetischen Bildern ist die Anwendung nicht pauschal entschieden. Eine Prüfung des konkreten Falls bleibt erforderlich.
Welche Strafe nennt § 184k?
Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Was kann eine betroffene Person dokumentieren?
Hilfreich sind Fundort, URL, Zeitpunkt und sichtbare Kontodaten, ohne das Material weiterzuverbreiten.
Ersetzt diese Seite eine anwaltliche Beratung?
Nein. Die Informationen sind keine Rechtsberatung.