Kontakt für Strafverfolgung
Rechtmäßige Behördenanfragen werden auf Deutsch oder Englisch entgegengenommen und innerhalb des angegebenen Datenumfangs geprüft.
Für Strafverfolgungsbehörden steht der Kontakt legal@clothoff.de zur Verfügung. Anfragen können auf Deutsch oder Englisch gestellt werden. Bitte übermitteln Sie sie per E-Mail von einer nachvollziehbaren behördlichen Adresse; die Zeichnung per E-Mail-Header wird akzeptiert. PGP kann optional verwendet werden, wenn ein öffentlicher Schlüssel in der Antwort angefragt wird.
Diese Website ist ein redaktionelles Informationsangebot. Es gibt kein Nutzerkonten-System, keine hochgeladenen Bilder und keine von Nutzern bereitgestellten Bildbestände. Daher liegen keine Nutzerprofildaten oder Upload-Bestände vor. Soweit technisch vorhanden, können ausschließlich Server-Logs des Infrastrukturpartners Cloudflare betroffen sein; die Aufbewahrung beträgt höchstens 30 Tage.
Zustellung und Prüfungsumfang
Bitte nennen Sie die anfragende Behörde, ein Aktenzeichen, die Rechtsgrundlage, den sachlichen und zeitlichen Umfang, betroffene URL oder IP-Adresse sowie eine Rückkontaktmöglichkeit. Die E-Mail muss die gesetzliche Befugnis erkennen lassen. Unklare oder unverhältnismäßig weite Anfragen können zur Präzisierung zurückgesandt werden.
Als Rechtsgrundlage können je nach Fall insbesondere Maßnahmen nach § 100a StPO oder ein rechtmäßiges Rechtshilfeersuchen in Betracht kommen. Für grenzüberschreitende Ersuchen gelten die jeweils einschlägigen Verfahren, einschließlich der Mutual Legal Assistance. Diese Hinweise begründen keine Zusage zur Herausgabe.
SLA und sichere Kommunikation
Vollständige Anfragen werden vorrangig geprüft. Eine Eingangsbestätigung erfolgt im Regelfall innerhalb von sieben Kalendertagen; bei dringenden, nachvollziehbar begründeten Fällen erfolgt die erste Rückmeldung nach Möglichkeit früher. Eine verbindliche Frist kann nur die zuständige Stelle im Einzelfall setzen.
Die Redaktion stellt nur Informationen bereit, die tatsächlich vorhanden sind und rechtmäßig übermittelt werden dürfen. Anfragen nach Kommunikationsinhalten, Kontodaten oder Bild-Uploads können nicht erfüllt werden, weil solche Daten nicht vorliegen. Allgemeine Informationen zu Strafverfolgung und Zuständigkeiten bietet auch polizei.de.
Was vorliegt und was nicht
Die technische Infrastruktur kann kurzfristige Protokolldaten erzeugen, etwa Zeitpunkt einer Anfrage, IP-bezogene Angaben, aufgerufene Adresse und technische Kennungen. Diese Informationen werden nicht als Nutzerkonto geführt.
Eine Verfügbarkeit setzt voraus, dass sie innerhalb der maximalen Aufbewahrungsfrist noch vorhanden sind. Nach Ablauf von höchstens 30 Tagen stehen sie für eine Herausgabe regelmäßig nicht mehr zur Verfügung.
Die Redaktion prüft jede Anfrage auf Zuständigkeit, Authentizität, Rechtsgrundlage und Umfang. Es erfolgt keine freiwillige Vorratsauskunft und keine Erstellung neuer Analysen für eine Anfrage. Soweit eine rechtmäßige Anordnung vorliegt und Daten vorhanden sind, wird der zulässige Umfang gesichert und übermittelt.
Bei Gefahr im Verzug sollte die Dringlichkeit, die Grundlage und ein belastbarer Rückkanal unmittelbar in der Nachricht bezeichnet werden.
Anfragen zu Inhalten Dritter außerhalb dieser Website werden nicht an deren Stelle beantwortet. In solchen Fällen kann der jeweilige Dienst, Hosting-Anbieter oder die zuständige nationale Kontaktstelle der richtige Empfänger sein. Informationen über internationale Zusammenarbeit und Rechtshilfe bietet auch das Bundeskriminalamt.
Eine E-Mail an legal@clothoff.de sollte keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten enthalten, wenn diese für die Prüfung nicht erforderlich sind. Für Rückfragen erfolgt die Kommunikation ausschließlich über den verifizierbaren dienstlichen Kontakt.
Die Redaktion kann bei Zweifeln an Herkunft oder Zuständigkeit eine Rückbestätigung über öffentlich bekannte Behördenwege anfordern. PGP ist eine Option für die Übermittlung, aber keine Voraussetzung für eine wirksame Zustellung.
Eine Eingangsbestätigung bestätigt nur den Empfang, nicht die Rechtmäßigkeit oder Vollständigkeit der Anfrage. Werden Daten nicht gefunden, bereits gelöscht oder vom angeforderten Umfang nicht erfasst, erläutert die Redaktion dies im rechtlich zulässigen Rahmen. Bei konkurrierenden Pflichten oder Geheimhaltungsanforderungen richtet sich die Bearbeitung nach der jeweils bindenden Anordnung.
Bitte setzen Sie nur die Mitarbeitenden in Kopie, die für die behördliche Kommunikation zuständig sind. Die Redaktion führt keine Telefon-Hotline für Auskünfte und nimmt keine Zustellungen über öffentliche soziale Netzwerke entgegen. Der schriftliche Weg gewährleistet eine dokumentierte, überprüfbare Bearbeitung und verhindert die ungewollte Offenlegung von Verfahrensangaben.