Nicht einvernehmliche Intimbilder melden

Ein geschützter E-Mail-Meldeweg für NCII, mit Erstprüfung zeitnah nach Eingang nach Eingang.

Diese Seite ist der vorrangige Meldeweg für nicht einvernehmliche intime Bilder und KI-veränderte Darstellungen. Die Redaktion veröffentlicht unabhängige Informationen und nimmt keine Bilder zur Verarbeitung oder Speicherung an. Senden Sie deshalb keine Bilddateien; übermitteln Sie stattdessen Links, eine Beschreibung und vorhandene Beweise.

Eine NCII-Meldung kann Inhalte betreffen, die eine Person in einer intimen Situation zeigen oder als solche erscheinen lassen, obwohl keine Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegt. Das schließt manipulierte oder synthetische Darstellungen ein.

In Deutschland sind insbesondere § 184k und § 201a StGB relevant; die Richtlinie (EU) 2024/1385 setzt einen europäischen Rahmen gegen bestimmte Formen digitaler Gewalt.

Strukturierte Angaben

NCII-Meldung per E-Mail

Dieses Formular öffnet ausschließlich Ihr E-Mail-Programm. Es gibt kein Webformular-Backend und keine Übertragung an einen Drittanbieter. Die Angaben werden als E-Mail an ncii@clothoff.de vorbereitet.

Bitte jede Fundstelle in einer eigenen Zeile nennen.

Keine Bilddateien anhängen. Bitte beschreiben Sie, warum keine Einwilligung vorliegt.

Zum Beispiel Zeitstempel, Bildschirmfotos als Nachweis oder Aktenzeichen.

Für Rückfragen und die Statusrückmeldung.

Bitte hängen Sie keine Bilddateien an. Diese Website nimmt keine Dateien entgegen und verarbeitet keine Bilder.

Priorisierte Bearbeitung

48-Stunden-SLA und nächster Schritt

Nach Eingang erfolgt eine Erstprüfung zeitnah nach Eingang. Wenn sich ein Bezug zu einer hier veröffentlichten Seite bestätigt, kann die Redaktion den Zugang sperren, einen Verweis entfernen oder die Seite anpassen. Die Entscheidung wird dokumentiert; bei einer Einschränkung folgt eine Begründung im Sinn von Art. 17 DSA, soweit dies anwendbar ist.

Wenn der Inhalt außerhalb dieser Website liegt, kann die Redaktion die zuständige Stelle nennen, aber keinen fremden Dienst technisch entfernen. Zusätzliche Unterstützung bieten HateAid, StopNCII.org und die Polizei. Bei unmittelbarer Gefahr nutzen Sie die örtlichen Notrufwege.

Häufige Fragen

Fragen zum Verfahren

Wann liegt eine NCII-Meldung vor?

Eine Meldung ist passend bei einem intimen Bild oder Deepfake, das ohne Einwilligung verbreitet, zugänglich gemacht oder dafür vorbereitet wurde.

Welche Informationen sind wichtig?

Benötigt werden die konkrete URL oder mehrere URLs, eine kurze Beschreibung, vorhandene Beweise und eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen.

Wie schnell erfolgt die Erstprüfung?

Die Redaktion prüft vollständige NCII-Meldungen vorrangig zeitnah nach Eingang nach Eingang.

Ersetzt dieses Verfahren eine Anzeige?

Nein. Bei Gefahr, Druck oder Straftatverdacht können zusätzlich HateAid, StopNCII.org und die Polizei unterstützen.