Rechtslexikon · Aktualisiert: 02.09.2026

Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG)

Das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG bedeutet grundsätzlich: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. Bei KI-Bildern kann diese Regel relevant werden, wenn eine reale Person erkennbar dargestellt wird.

Diese Seite bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung eines konkreten Falls nutzen Sie fachkundige Hilfe und beachten Sie den Haftungsausschluss.

Abstraktes Editorial-Motiv zu Recht, Dokumenten und digitalem Schutz
KI-generiert · Editorial-Motiv zu Recht und digitalem Schutz.

Daneben können weitere Persönlichkeits-, Datenschutz- und Strafrechtsfragen bestehen.

Auf einen Blick

AspektEinordnung
GrundsatzVerbreitung oder öffentliche Zurschaustellung nur mit Einwilligung.
Ausnahmen§ 23 KUG enthält Ausnahmen, die eng und kontextbezogen zu prüfen sind.
KI-BezugErkennbarkeit und Veröffentlichung einer realen Person sind wichtige Anhaltspunkte.

§ 22 KUG: der Ausgangspunkt

Der Wortlaut von amtliche Fassung des § 22 KUG verlangt grundsätzlich die Einwilligung für das Verbreiten oder öffentliche Zurschaustellen eines Bildnisses. Er regelt außerdem Besonderheiten nach dem Tod der abgebildeten Person.

Einwilligung sollte nachvollziehbar, freiwillig und auf die geplante Verwendung bezogen sein. Eine allgemeine Zustimmung zu einem Foto deckt nicht ohne Weiteres jede spätere Veröffentlichung oder Umgestaltung.

Das KUG ist nicht die einzige Grundlage. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht hat einen verfassungsrechtlichen Bezug, unter anderem über Artikel 2 Grundgesetz. Zivilrechtliche Ansprüche können sich je nach Fall auch aus § 823 BGB ergeben. Diese Seite kann die juristische Prüfung nicht ersetzen.

Ausnahmen sind keine pauschale Freigabe

§ 23 KUG nennt Ausnahmen, etwa Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Ihre Anwendung verlangt stets eine Abwägung. Privatsphäre, Kontext, Begleitumstände und berechtigte Interessen der abgebildeten Person sind zu berücksichtigen. Die Ausnahmefrage ist besonders sensibel, wenn eine Darstellung intim, verfremdet oder herabsetzend wirkt.

Wer eine reale Person erkennbar abbildet, sollte nicht annehmen, dass die technische Art der Entstehung eine Einwilligung entbehrlich macht. Das gilt auch, wenn eine Darstellung mit KI verändert wurde oder kein neues Foto aufgenommen wird.

KI-Bilder und Deepfakes

Ein KI-Bild kann eine Person durch Gesicht, Stimme, Namen, Kontext oder andere Merkmale erkennbar machen. Für die rechtliche Einordnung ist daher nicht nur die Datei, sondern auch ihre Wirkung relevant. Die EU-KI-Verordnung enthält Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte oder manipulierte Inhalte; sie ersetzt jedoch weder Einwilligung noch nationale Persönlichkeitsrechte.

Bei intimen oder erheblich schädigenden Darstellungen können zusätzlich § 201a StGB, die NCII-Einordnung oder andere Regeln berührt sein. Die Seite Responsible AI beschreibt die redaktionelle Haltung: nur eigene Fotos oder Bilder einwilligender Erwachsener ab 18 Jahren und keine Darstellung realer Personen ohne tragfähige Grundlage.

Praktische Orientierung ohne Rechtsberatung

Prüfen Sie bei geplanten Veröffentlichungen, ob eine Person erkennbar ist, wofür die Einwilligung gilt, wer die Darstellung sehen kann und ob eine Bearbeitung neue Risiken schafft. Bei Beschwerden sollten problematische Links und Zeitpunkte dokumentiert, nicht aber die Inhalte weiterverbreitet werden.

Für Datenschutzanliegen verweist die Redaktion auf DSAR; bei nicht einvernehmlichen intimen Bildern auf NCII melden.

Die Übersicht zu redaktionell behandelten Bild-KI-Angeboten ist kein Hinweis auf eine rechtliche Freigabe. Quellen: amtliche Fassung des § 22 KUG · § 23 KUG · § 823 BGB · Artikel 2 Grundgesetz · EU-KI-Verordnung.

Was als Bildnis verstanden werden kann

Ein Bildnis setzt regelmäßig voraus, dass eine Person individualisierbar ist. Das kann nicht nur durch ein deutlich sichtbares Gesicht geschehen. Auch markante Merkmale, ein Name, ein Umfeld oder die Kombination mehrerer Informationen können eine Zuordnung ermöglichen. Ob eine Person für einen relevanten Personenkreis erkennbar ist, ist eine Frage des Einzelfalls.

KI kann solche Zuordnungen verstärken: Eine Darstellung kann Teile eines Fotos, eine Stimme, einen Hinweis im Text oder einen bekannten Kontext verbinden. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur einzelne Bildpunkte, sondern die Gesamtwirkung einer Veröffentlichung zu betrachten. Eine Kennzeichnung als künstlich erzeugt löst das Einwilligungsthema nicht automatisch.

Einwilligung nachvollziehbar gestalten

Eine tragfähige Einwilligung sollte den Zweck, den Verbreitungsweg und mögliche Bearbeitungen verständlich erfassen. Freiwilligkeit und Widerrufsmöglichkeiten können ebenfalls bedeutsam sein. Bei privaten Bildern ist besondere Zurückhaltung angebracht, denn ein persönlicher Austausch ist nicht gleichbedeutend mit einer öffentlichen Freigabe.

Diese Hinweise sind keine Rechtsberatung. Sie sollen helfen, das Schutzinteresse vor einer Veröffentlichung sichtbar zu machen und bei Unsicherheit frühzeitig geeignete Beratung zu suchen.

Quellenkritik und Grenzen dieser Übersicht

Gesetzestexte liefern den verbindlichen Ausgangspunkt, beantworten aber nicht jede tatsächliche oder technische Frage. Kommentare, Behördenhinweise und Bildungsangebote können Zusammenhänge erklären, haben jedoch unterschiedliche Funktionen und Aktualisierungsstände.

Deshalb sind die verlinkten Quellen als Einstieg gedacht: Der Wortlaut der amtlichen Fassung ist für eine Rechtsfrage wichtiger als eine verkürzte Zusammenfassung.

Rechtliche Bewertung verlangt häufig zusätzliche Informationen, die auf einer Informationsseite nicht vorliegen: Beteiligte, Einwilligungen, Zeitpunkt, Zugangsweg, Standort und technische Herkunft einer Datei. Die Redaktion vermeidet deshalb Schuldzuweisungen und kategorische Aussagen.

Bei einem konkreten Konflikt können Beratung, eine zuständige Meldestelle oder fachkundige rechtliche Hilfe die passende nächste Anlaufstelle sein.

Der Schutz der betroffenen Person bleibt dabei zentral. Teilen Sie belastende Inhalte nicht weiter, vermeiden Sie öffentliche Spekulationen und sichern Sie nur die Informationen, die für eine geordnete Meldung erforderlich sind. Die Redaktion aktualisiert die Übersicht, wenn sich wesentliche Quellen oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern.

Häufige Fragen

Was verlangt § 22 KUG?

Grundsätzlich die Einwilligung, bevor Bildnisse verbreitet oder öffentlich gezeigt werden.

Gilt das Recht auch für KI-Bilder?

Es kann relevant sein, wenn eine reale Person erkennbar dargestellt und die Darstellung verbreitet oder öffentlich gezeigt wird.

Sind Ausnahmen nach § 23 KUG automatisch anwendbar?

Nein. Sie verlangen eine einzelfallbezogene Abwägung.

Wo steht die redaktionelle Haltung zu Einwilligung?

Die Responsible-AI-Seite erläutert die grundlegenden Grenzen und den Schutzanspruch.