Rechtslexikon · Aktualisiert: 02.09.2026

TAKE IT DOWN Act

Der US-amerikanische TAKE IT DOWN Act, Public Law 119–12, schafft Regeln gegen bestimmte nicht einvernehmliche intime Bildinhalte, auch wenn sie mit KI erzeugt wurden.

Diese Seite bietet Orientierung, aber keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung eines konkreten Falls nutzen Sie fachkundige Hilfe und beachten Sie den Haftungsausschluss.

Abstraktes Editorial-Motiv zu Recht, digitalen Informationen und Schutz
KI-generiert · Editorial-Motiv zu Recht und digitalem Schutz.

Für erfasste Online-Plattformen sieht das Gesetz nach einer gültigen Meldung grundsätzlich eine Entfernung binnen 48 Stunden vor. Die Durchsetzung der zivilrechtlichen Vorgaben liegt bei der FTC ab dem 19. Mai 2026.

Auf einen Blick

AspektEinordnung
GesetzTAKE IT DOWN Act, Public Law 119–12.
Unterzeichnung19. Mai 2025.
Durchsetzung bestimmter PlattformpflichtenAb 19. Mai 2026 durch die FTC.
FristGrundsätzlich 48 Stunden nach einer gültigen Entfernungsmeldung.

Zwei Teile des Gesetzes

Das Gesetz enthält strafrechtliche Vorgaben zum wissentlich veröffentlichten nicht einvernehmlichen intimen Bildmaterial und eine Pflicht für bestimmte erfasste Websites oder Anwendungen, ein Notice-and-Removal-Verfahren einzurichten.

Die Definition erfasst unter Voraussetzungen auch computergenerierte Darstellungen. Entscheidend sind der genaue Gesetzestext, die Rolle der jeweiligen Person oder Plattform und die einzelnen Tatbestandsmerkmale.

Die 48-Stunden-Regel

Für erfasste Plattformen verlangt der Gesetzestext nach Eingang einer gültigen Meldung grundsätzlich, den visuellen intimen Inhalt innerhalb von 48 Stunden zu entfernen und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, identische Kopien zu entfernen.

Eine Meldung benötigt die im Gesetz bezeichneten Angaben. Die Frist ist kein Ersatz für eine qualifizierte Prüfung, aber ein klarer Zeitmaßstab für den Umgang mit einschlägigen Meldungen.

FTC und Zeitpunkt der Durchsetzung

Das Gesetz wurde am 19. Mai 2025 als Public Law 119–12 unterzeichnet. Die Federal Trade Commission weist darauf hin, dass die Regelungen zu Notice-and-Removal ein Jahr später durchsetzbar werden, also am 19. Mai 2026. Sie behandelt Verstöße gegen diese Anforderungen als unlautere oder täuschende Handlung oder Praxis nach dem FTC Act.

Konkrete Sanktionen und Ausnahmen ergeben sich aus Gesetz und Vollzug, nicht aus dieser Kurzbeschreibung.

Bedeutung für Personen in Deutschland

Ein Wohnsitz in Deutschland nimmt einem Vorfall nicht automatisch jeden US-Bezug. Relevanz kann entstehen, wenn ein Anbieter, eine Plattform, eine Veröffentlichung oder ein Verfahren unter den räumlichen und sachlichen Anwendungsbereich fällt.

Deutsche Schutzrechte und Meldewege bleiben daneben wichtig. Bei belastenden Inhalten hilft die NCII-Meldeseite bei der Einordnung eines Hinweises; diese Redaktion verspricht keine Rechtsdurchsetzung in den USA.

Bedeutung für US-Anbieter

US-Anbieter sollten prüfen, ob ihre Website oder Anwendung vom Gesetz erfasst wird, ob eine gut zugängliche Meldefunktion besteht und wie Fristen sowie Kopien behandelt werden. Diese Website ist keine US-Plattform für nutzergenerierte Inhalte und empfängt keine Bilddateien. Die Darstellung dient der Orientierung für Leserinnen und Leser, nicht als Compliance-Freigabe.

Abgrenzung zum DSA und zu NCII

Der TAKE IT DOWN Act ist US-Bundesrecht; der DSA ist eine EU-Verordnung mit anderem Anwendungsbereich und anderer Systematik. Gemeinsame Begriffe wie Meldung oder Entfernung bedeuten nicht, dass Fristen, Zuständigkeiten oder Verfahren identisch wären. Ergänzende Grundlagen finden sich bei NCII, bei § 184k StGB und in der Übersicht zum DSA.

Sorgfältiger Umgang mit einer Meldung

Bei einem möglichen NCII-Fall hilft eine strukturierte Dokumentation: Fundort, URL, Zeitpunkt, Plattformkontakt und die Beziehung der meldenden Person zum Inhalt. Problematische Bilder sollten nicht weitergeleitet oder zusätzlich gespeichert werden, wenn dies nicht erforderlich ist. Das Gesetz ersetzt weder lokale Polizei- oder Beratungswege noch Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechtsansprüche.

Auch für Anbieter ist eine 48-Stunden-Angabe kein Anlass für oberflächliche Bearbeitung; entscheidend sind ein zugänglicher Empfangskanal, die gesetzlichen Voraussetzungen und ein nachvollziehbarer Prozess. Diese Redaktion kann Hinweise zu ihren eigenen Seiten entgegennehmen, aber keine Entfernung bei einer fremden Plattform zusagen.

Einordnung für die Praxis

Für grenzüberschreitende Vorfälle empfiehlt sich eine klare Trennung der Wege: Plattformmeldung, Dokumentation, mögliche Beratung und gegebenenfalls Behördenkontakt. Die Wahl eines US-Verfahrens schließt deutsche oder europäische Schutzwege nicht aus. Umgekehrt überträgt das Vorhandensein einer deutschen Regel keine US-Frist auf einen US-Anbieter.

Diese Übersicht vermeidet deshalb pauschale Zuständigkeitsaussagen. Sie beschreibt den gesetzlichen Rahmen und verweist bei einem konkreten Konflikt auf eine rechtliche Prüfung.

Quellen und Aktualität

Für diese Einordnung wurden vorrangig amtliche Gesetzes- und Behördenquellen verwendet. Maßgeblich bleiben stets der aktuelle Wortlaut und die Anwendung im Einzelfall. Congress.gov: H.R. 633 · Public Law 119–12 · FTC: Unterzeichnung des Gesetzes · FTC: TAKE IT DOWN Act · U.S. Department of Justice: Gesetzestext

Weiterführend: Wenn ein Deepfake von Ihnen auftaucht · DSA erklärt · Grundsätze verantwortlicher KI. Die Redaktion aktualisiert die Übersicht, wenn sich wesentliche Quellen oder Rahmenbedingungen ändern.

Häufige Fragen

Ab wann setzt die FTC die Plattformpflichten durch?

Nach Angaben der FTC werden die Notice-and-Removal-Anforderungen ab dem 19. Mai 2026 durchsetzbar.

Bedeutet das Gesetz immer eine Löschung binnen 48 Stunden?

Die Frist knüpft an eine gültige Meldung und an die gesetzlichen Voraussetzungen für erfasste Plattformen an.

Gilt das Gesetz nur für Inhalte mit echten Bildern?

Der Gesetzestext erfasst unter Voraussetzungen auch computergenerierte visuelle intime Darstellungen.

Hilft das Gesetz automatisch bei einem Fall in Deutschland?

Nicht automatisch. Die räumliche und sachliche Anwendbarkeit sowie weitere deutsche und europäische Regeln müssen getrennt geprüft werden.