Illegale Inhalte melden

Ein allgemeiner E-Mail-Meldeweg für illegale Inhalte und Missbrauch nach DSA Art. 16 und 17.

Dieser allgemeine Kanal dient Meldungen zu mutmaßlich illegalen Inhalten oder missbräuchlichem Verhalten auf dieser Website. Dazu zählen Spam, Betrug, Phishing, Identitätsvortäuschung und sonstige Rechtsverstöße. Das Verfahren orientiert sich an den Melde- und Begründungsanforderungen der Artikel 16 und 17 des Digital Services Act.

Für besonders sensible Anliegen bestehen vorrangige Kanäle: NCII melden für nicht einvernehmliche intime Bilder, DMCA für Urheberrecht und DSAR für Datenschutzrechte. Eine präzise Zuordnung beschleunigt die Prüfung.

Strukturierte Angaben

Meldung per E-Mail

Dieses Formular öffnet ausschließlich Ihr E-Mail-Programm. Es gibt kein Webformular-Backend und keine Übertragung an einen Drittanbieter. Die Angaben werden als E-Mail an report@clothoff.de vorbereitet.

Bitte die konkrete Fundstelle nennen.

Zum Beispiel illegaler Inhalt, Spam, Betrug, Phishing oder Identitätsvortäuschung.

Bitte schildern Sie die Tatsachen möglichst konkret.

Zum Beispiel Zeitstempel, Referenzen oder weiterführende Angaben.

Für Rückfragen und die Rückmeldung; kann leer bleiben.

Notice-and-Action

Prüfung und Statement of Reasons

Nach Eingang wird die Meldung auf Vollständigkeit, Zuständigkeit und Plausibilität geprüft. Bei einer bestätigten Verletzung kann die Redaktion Inhalte entfernen, den Zugang beschränken oder redaktionelle Verweise anpassen. Die Maßnahme richtet sich nach dem Einzelfall und erfolgt nicht allein wegen einer Behauptung.

Wenn eine Beschränkung oder Entfernung erfolgt, dokumentiert die Redaktion die wesentlichen Gründe, den Umfang und vorhandene Rechtsbehelfe im Sinn von Art. 17 DSA, soweit die Vorschrift anwendbar ist. Die Meldung dient nicht für Notfälle; bei unmittelbarer Gefahr wenden Sie sich an die zuständigen Notrufstellen oder die Polizei.

Bitte beschränken Sie die Meldung auf die konkrete Fundstelle und nachvollziehbare Tatsachen. Die Redaktion behandelt Angaben vertraulich im Rahmen der geltenden Regeln und nutzt sie nur für die Prüfung. Eine Meldung führt nicht automatisch zu einer Entfernung. Sie hilft jedoch dabei, Risiken zügig zu bewerten und gegebenenfalls den Zugang zu beschränken.

Für Fragen zur Anwendung des europäischen Regelwerks kann die Europäische Kommission zum Digital Services Act konsultiert werden. Diese Seite beschreibt den Meldeweg und ersetzt keine Anzeige bei einer Behörde oder Polizei.

Häufige Fragen

Fragen zum Verfahren

Welche Inhalte gehören in die allgemeine Meldung?

Der Kanal ist für mutmaßlich illegale Inhalte, Spam, Betrug, Phishing oder Identitätsvortäuschung auf dieser Website vorgesehen.

Wann nutze ich den NCII-Kanal?

Nicht einvernehmliche intime Bilder oder Deepfakes gehören vorrangig in den NCII-Meldeweg.

Wie wird die Entscheidung erläutert?

Bei einer Entscheidung über Beschränkung oder Entfernung wird eine Begründung nach Art. 17 DSA erstellt, soweit anwendbar.

Ist eine Meldung anonym möglich?

Eine Kontaktadresse erleichtert Rückfragen; sie ist jedoch nicht zwingend, sofern die Meldung ausreichend konkret ist.