KI-Inhalte-Richtlinie

Kennzeichnung synthetischer SFW-Beispielvorschauen, Grenzen der Nutzung und redaktionelle Prüfungen. Stand: 02.09.2026.

Kennzeichnung

Geltungsbereich

Diese Richtlinie beschreibt, wie die Redaktion synthetische Beispielinhalte auf dieser Website kennzeichnet. Das Portal veröffentlicht unabhängige Einordnungen und Tests; es bietet keine Bildverarbeitung an, nimmt keine Bilder entgegen und speichert keine Uploads.

Sichtbar sind ausschließlich SFW-Beispielvorschauen aus Tests von überprüften Diensten. Sie dienen der redaktionellen Erklärung von Darstellung, Oberfläche oder Ergebnismerkmalen und zeigen keine realen Personen.

Seit dem 02.08.2026 folgt die Kennzeichnung dem Transparenzgedanken von Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Der vollständige Gesetzestext ist bei EUR-Lex verfügbar. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und wird bei neuen rechtlichen oder technischen Anforderungen überprüft.

Zwei Ebenen

Sichtbar und maschinenlesbar

Jede veröffentlichte Beispielvorschau erhält in unmittelbarer Nähe einen gut lesbaren Hinweis „KI-generiert“. Der Hinweis bleibt bei einer üblichen Darstellung der Seite erkennbar und erklärt, dass das Bild nicht als Aufnahme einer realen Person verstanden werden darf. Die Redaktion verwendet keine Kennzeichnung, die den synthetischen Charakter verdeckt oder relativiert.

Zusätzlich wird die Herkunftsinformation maschinenlesbar bereitgestellt: C2PA-kompatibel und mit SynthID-gestützten Kennzeichnungen kompatibel. Informationen über den Standard erläutert C2PA. Die technische Herkunftsangabe ergänzt den sichtbaren Hinweis, ersetzt ihn aber nicht.

Nicht zulässig

Ausschlüsse und Schutz

Nicht veröffentlicht werden Darstellungen realer Personen ohne deren nachweisbare Einwilligung. Dies umfasst auch nachgeahmte Identitäten, täuschende Zuschreibungen und Inhalte, die eine Person als Urheberin, Beteiligte oder abgebildete Person erscheinen lassen.

Ebenso ausgeschlossen sind Inhalte mit Personen unter 18 Jahren, jede sexualisierte Ausbeutung sowie Versuche, die Identität einer realen Person nachzuahmen oder zu verfälschen.

Die Redaktion prüft Beispielvorschauen vor der Veröffentlichung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Bei Zweifeln zu Einwilligung, Alter, Identität oder möglichem Schaden wird das Material nicht gezeigt. Hinweise zu nicht einvernehmlichen intimen Bildern können über /ncii-report/ gemeldet werden. Grundsätze zu Zustimmung, Aufsicht und Altersgrenze erläutert Responsible AI.

Redaktionelle Praxis

Prüfung und Korrektur

Vor einer Veröffentlichung wird geprüft, ob eine Vorschau SFW bleibt, als synthetisch nachvollziehbar ist und keinen realen Menschen erkennen lässt. Der Kontext darf nicht den Eindruck erwecken, das Portal habe einen Inhalt erzeugt oder biete eine Funktion an.

Wo Herkunftsinformationen fehlen, unklar sind oder technisch nicht überprüft werden können, wird die Vorschau nicht als belastbarer Nachweis einer konkreten Herkunft dargestellt.

Korrekturhinweise zu einer Kennzeichnung nimmt die Redaktion unter redaktion@clothoff.de entgegen. Bei möglichen Rechtsverletzungen oder NCII hat die spezialisierte Meldestelle Vorrang. Weitere redaktionelle Maßstäbe stehen in den Redaktionellen Richtlinien.

Transparenz

Verständliche Information im Kontext

Die Kennzeichnung bezieht sich auf die konkrete Vorschau und nicht pauschal auf eine ganze Seite. Dadurch können Leserinnen und Leser erkennen, welche Darstellung synthetisch ist und wofür sie gezeigt wird. Ein Hinweis soll weder als Werbeversprechen noch als Qualitätsurteil verstanden werden. Er macht transparent, dass die Redaktion eine visuelle Illustration aus einem Testkontext zeigt.

Die Entscheidung über eine Veröffentlichung folgt einer dokumentierten Abwägung: Herkunftsinformation, Darstellung, Zweck, mögliche Verwechslungsgefahr und Beschwerderisiko werden gemeinsam bewertet. Eine Vorschau bleibt weg, wenn der synthetische Status nicht ausreichend erklärt werden kann.

Diese vorsichtige Praxis richtet sich auch nach den Transparenzinformationen der Europäischen Kommission zum KI-Rechtsrahmen.

Die Richtlinie gilt für neue Inhalte sowie für Überarbeitungen vorhandener Beispielvorschauen. Bei einer technischen Änderung der Herkunftsangabe wird die Kennzeichnung erneut geprüft. Der redaktionelle Hinweis ist bewusst in deutscher Sprache formuliert; die maschinenlesbare Information soll technische Systeme bei der Einordnung unterstützen.

Nutzerhinweise können eine erneute Prüfung auslösen, ohne dass eine Meldung allein eine Rechtsverletzung feststellt.

Die Redaktion überprüft die Richtlinie regelmäßig. Änderungen werden so umgesetzt, dass die sichtbare Kennzeichnung klar bleibt und die Dokumentation der Herkunft nicht mit einer Aussage über reale Personen verwechselt werden kann.

Maßgeblich ist stets der auf der Seite erläuterte Kontext. Die Kennzeichnung wird bei jeder redaktionellen Aktualisierung erneut auf Verständlichkeit und technische Konsistenz geprüft.